Geschichten aus dem Sommerloch: Claudia Pechstein fährt Rad

Juni 30th, 2011

Große Wellen schlug die Ankündigung von Eisschnell-Star Claudia Pechstein sich um eine Teilnahme bei den Olympischen Spielen in London zu bemühen; als Bahnradfahrerin wohlgemerkt. Was für den Laien ungewöhnlich scheint, ist es mit dem Blick auf die Vergangenheit nicht unbedingt. Mehrfach schon nahmen Eisschnellläufer, vorwiegend aus der DDR, an Bahnradwettbewerben der olympischen Spiele teil.

Eine besondere Note bekommt das Vorhaben allerdings durch die Person von Claudia Pechstein selbst. Mir stellt sich sofort die Frage, für welche der beiden Beteiligten sich eine Zusammenarbeit als imageschädlich darstellt. Läuft es den Interessen des Radsports zuwider, mit Claudia Pechstein in Verbindung gebracht zu werden oder aber schadet der Umgang mit dem Radsport eventuell sogar der Sportlerin? Ich denke, diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Noch nicht einmal eine Tendenz würde ich erkennen können.

Schön war allerdings der direkte Hinweis Pechsteins gegen die sogenannte ”Osaka-Regel” notfalls gerichtlich vorzugehen. Laut Osaka-Regel des IOC sollen Sportler, die mehr als sechs Monate wegen eines Dopingsvergehens gesperrt wurden, bei den ersten beiden Olympischen Spielen nach Ende der Sperre ausgeschlossen sein. Claudia Pechstein beweist einmal mehr ihre Ausdauer und rennt von einem Verfahren zum nächsten.

Allerdings wird eine eigene Klage vielleicht nicht notwendig. Der CAS befindet sich derzeit auf Initiative von IOC und USOC in der Überprüfung der Osaka-Regel. Der Ausgang dieser Überprüfung dürfte spannend werden.

Frankreich atmet auf: Rindfleisch bleibt sauber

Oktober 1st, 2010

Also doch: Laut Einschätzung von Werner Franke soll die Erklärung von Tour-Sieger Alberto Contador hinsichtlich einer Fleischverunreinigung “fast schon eine Komödie” sein.

Damit steht fest: in der französischen Kälbermast scheidet eine Verwendung von Clenbuterol aus. Frankreich atmet auf.

Na dann: Bon appétit!

Was weiß Werner Franke über Frankreichs Essen?

September 30th, 2010

Vor einigen Tagen wurde in einer Doping-Probe des deutschen Tischtennisspielers Dimitrij Ovtcharov die verbotene Substanz Clenbuterol gefunden. Seiner vom Kollegen Michael Lehner geführten Verteidigung sprang unmittelbar nach Bekanntwerden der Probe überraschend auch Professor Werner Franke zur Seite. Franke soll laut Pressezitierungen Ovtcharovs Thesen von verunreinigtem Essen in China für “absolut glaubhaft und überzeugend” halten. Angeblich soll Franke gesagt haben: “China ist in Bezug auf Essen das dreckigste Land der Welt. Es gibt in China keine wirksame Nahrungsmittelkontrolle, und dort wird beliebig alles beigemischt, was den Geschmack verbessert”

Am heutigen Donnerstag wurde bekannt, dass dem spanischen Tour de France-Sieger Alberto Contador ebenfalls Spuren von Clenbuterol in einer Dopingprobe nachgewiesen wurden. Man kann daher gespannt sein, was Werner Franke alles über die französische Küche zu berichten weiss.

Versicherungen für Sportvereine - Teil 2

August 18th, 2010

Im zweiten Teil der kleinen Serie über Versicherungen für Sportvereine, möchte ich eine Versicherung vorstellen, die weitestgehend unbekannt ist: Die Vertrauensschadenversicherung.

Was genau hinter dieser Versicherung steht, wird selbst nach dem Durchlesen der Beschreibung in den Versicherungsbedingungen noch nicht recht klar. Dort steht: “Der Versicherer ersetzt den versicherten Personen diejenigen Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung verursacht werden.”

Vertrauenspersonen sind Vereinsmitglieder, denen bestimmte Ämter im Verein überlassen wurden: Vorstände, Abteilungsleiter, Trainer, etc.. Nicht selten kommt es dazu, dass einem Verein durch Handlungen dieser Personen Schäden entstehen, die nicht von einer Haftpflichtversicherung (wie z.B. beim Verkehrsunfall mit dem Vereinsbus) abgedeckt werden. Der im Vereinsfall sicherlich häufigste Fall sind Veruntreuungen von Vereinsgeldern.

Fügt nunmehr eine solche Vertrauensperson dem Verein einen Schaden zu, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, dann hat der Verein unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diesen Schaden von der Vertrauensschadenversicherung ersetzt zu bekommen. Damit entgeht der Verein der Situation, dass die Vertrauensperson aufgrund von Mittellosigkeit den Schaden selbst ersetzt.

Die Versicherungsleistungen decken übrigens sogar den Fall ab, in dem Gegenstände aus der Obhut einer Vertrauensperson gestohlen werden. Auch dies ist in der Lebenswirklichkeit der Vereine keine Seltenheit.

In aller Regel beschränkt sich die Vertrauensschadenversicherung pro Fall auf eine Summe von nicht mehr als ca. 13.000 EUR.

Versicherungen für Sportvereine - Teil 1

August 10th, 2010

Sportvereine sind in aller Regel Mitglied eines Regional- oder Landessportbundes. Verbunden mit dieser Mitgliedschaft ist immer ein Versicherungspaket, dass es  - positiv gesehen - in sich hat. Die Sportbünde in Deutschland schließen nämlich zu unglaublich günstigen Konditionen mit verschiedenen Versicherern diverse Schutzpakete ab. In der Regeln sind dies: Unfall-, Haftpflicht-, Vermögensschaden-Haftpflicht-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. In den nächsten Wochen werden die Versicherungsleistungen, über die oft Unklarheit herrscht, genauer darstellen und beginnen mit der Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung für Verein umfasst in aller Regel 6 juristische Bereiche:

Schadensersatz-Rechtsschutz: Hiervon umfasst ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Beispiel: Eigentum des Vereins wird von Dritten beschädigt. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Schädigers sind durch die Versicherung abgedeckt.

Straf-Rechtsschutz: Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung des Vereins oder seiner Mitglieder im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Beispiel: Ein Vereinsmitglied wird im Vereinsfahrzeug “geblitzt”. Hier greift die Deckung der Versicherung.

Arbeits-Rechtschutz: Soweit kein Zusammenhang mit Berufssport vorliegt, gewährt die Vereinsrechtsschutz auch Deckung in allen Verfahren des Arbeitsrechts. Beispiel: Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Vereins wird gekündigt.

Sozialgerichts-Rechtsschutz: Dieser Rechtsschutz ist für Vereine von eher geringerer Bedeutung.

Vertrags-Rechtsschutz: Wahrscheinlich für Vereine der wichtigste Bereich der Rechtsschutzversicherung ist der Vertrags-Rechtsschutz. Gegenstand der Deckung ist die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen. Beispiel: Ein Sponsor zahlt trotz Vereinbarung seine Sponsoringleistungen nicht; die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko einer klageweise Geltendmachung.

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: Tritt der Verein als Vermieter, Verpächter, Mieter oder Pächter auf, so gibt es auch für diesen Fall die passende Rechtsschutzversicherung. Beispiel: Der Verein richtet eine Veranstaltung in einer angemieteten Halle aus und wird anschließend wegen angeblicher Schäden vom Vermieter rechtlich in Anspruch genommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Versicherung über die Zwangsmitgliedschaft im Sportbund für Vereine eine tolle Sache ist. Leider nicht umfasst von einer Rechtsschutzversicherung ist die Geltendmachung von offenen Mitgliedsbeiträgen und von Unterlassungsansprüchen sowie deren Abwehr.